Als Körperschaftsteuer wird die Einkommensteuer von juristischen Personen wie z. B. Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder anderen Personenvereinigungen bezeichnet. Grundlage für die Besteuerung ist dabei stets das Einkommen der Körperschaft innerhalb eines Kalenderjahrs. Bei der Erstellung der obligatorischen jährlichen Körperschaftsteuererklärung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite oder übernehmen diese komplett für Sie.

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